1. HAUPTSTÜCK Allgemeine bautechnische Vorschriften
§ 1. Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
§ 1
Mechanische Festigkeit und
Standsicherheit
Den im § 4 Oö. Bautechnikgesetz 2013 festgelegten Anforderungen wird entsprochen, wenn folgende Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik eingehalten werden:
1. Richtlinie 1 „Mechanische Festigkeit und Standsicherheit“ vom Mai 2023;
2. Leitfaden „Festlegung der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit von bestehenden Tragwerken“ vom Mai 2023.
(Anm: LGBl.Nr. 70/2025)
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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