Oö. BauTG 2013 § 83. Überprüfung und Bewertung der
Marktüberwachungsmaßnahmen, LGBl. Nr. 35/2013, gültig ab 01.07.2013
6.
HAUPTSTÜCK UMSETZUNG DER VEREINBARUNG GEMÄSS ART. 15A
B-VG ÜBER DIEZUSAMMENARBEIT IM BAUWESEN SOWIE DIE BEREITSTELLUNG VON
BAUPRODUKTEN AUF DEM MARKT UND DEREN VERWENDUNG SOWIE DER VEREINBARUNG
GEMÄSS ART. 15A B-VG ÜBER DIE MARKTÜBERWACHUNG VON
BAUPRODUKTEN8. Abschnitt Marktüberwachung von Bauprodukten
§ 83. Überprüfung und Bewertung der Marktüberwachungsmaßnahmen
Das Österreichische Institut für Bautechnik hat zur Überprüfung und Bewertung der Marktüberwachungsmaßnahmen der Landesregierung einen jährlichen Tätigkeitsbericht spätestens bis Ende Juni des Folgejahres zu übermitteln.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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