Suchen Kontrast Hilfe
Oö. BauTG 2013 § 34. Haustechnische Anlagen, LGBl. Nr. 35/2013, gültig ab 01.07.2013
2. HAUPTSTÜCK Allgemeine Bauvorschriften
6. Abschnitt Schallschutz

§ 34. Haustechnische Anlagen

Haustechnische Anlagen, ortsfeste Maschinen und technische Einrichtungen, bei deren Betrieb Schall übertragen wird oder Erschütterungen auftreten können, sind so einzubauen und aufzustellen, dass die Erfüllung der Anforderungen des § 32 Abs. 1 gewährleistet ist.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.at - Gesamte Rechtsvorschrift (RIS)

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
UAAAA-77002