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Oö. BauTG 2013 § 83. Überprüfung und Bewertung der Marktüberwachungsmaßnahmen, LGBl.Nr. 35/2013, gültig ab 01.07.2013

6. HAUPTSTÜCK UMSETZUNG DER VEREINBARUNG GEMÄSS ART. 15A B-VG ÜBER DIEZUSAMMENARBEIT IM BAUWESEN SOWIE DIE BEREITSTELLUNG VON BAUPRODUKTEN AUF DEM MARKT UND DEREN VERWENDUNG SOWIE DER VEREINBARUNG GEMÄSS ART. 15A B-VG ÜBER DIE MARKTÜBERWACHUNG VON BAUPRODUKTEN

8. Abschnitt Marktüberwachung von Bauprodukten

§ 83. Überprüfung und Bewertung der Marktüberwachungsmaßnahmen

Das Österreichische Institut für Bautechnik hat zur Überprüfung und Bewertung der Marktüberwachungsmaßnahmen der Landesregierung einen jährlichen Tätigkeitsbericht spätestens bis Ende Juni des Folgejahres zu übermitteln.

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