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Oö. BauTG 2013 § 14. Sonstige Abflüsse, LGBl.Nr. 35/2013, gültig ab 01.07.2013

2. HAUPTSTÜCK Allgemeine Bauvorschriften

4. Abschnitt Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz

§ 14. Sonstige Abflüsse

Sonstige Abflüsse, insbesondere solche aus landwirtschaftlichen Anlagen, wie zB aus Stallungen, Düngersammelanlagen oder Silos, sind so zu sammeln, dass die Hygiene und die Gesundheit von Personen nicht gefährdet werden.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

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