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SWI 1, Jänner 2012, Seite 22

Die Anwendung der Antimissbrauchsbestimmung des § 10 Abs. 4 KStG in der Praxis

Applying The Anti-Abuse Provision of Sec. 10 Para. 4 CITA in Practice

Maria Joklik-Fürst

Sec. 10 para. 4 Austrian Corporate Income Tax Act (CITA) denies a tax exemption of gains from international participations in cases of suspected tax abuse. The aim of this anti-abuse provision is to prevent relocation of taxable income to a non- or low-taxed foreign daughter company and subsequent tax-free repatriation via the exemption for international participations. Maria Joklik-Fürst explains how this provision is applied in practice.

Allgemeines

§ 10 Abs. 4 KStG 1988 sieht für bestimmte Fälle des Missbrauchsverdachts eine Versagung der Steuerbefreiung der Erträge aus internationalen Schachtelbeteiligungen vor. Kernziel dieser Antimissbrauchsbestimmung ist es, zu verhindern, dass in Österreich steuerpflichtige Einkünfte in eine nicht oder niedrig besteuerte Auslandstochtergesellschaft verlagert werden, um von dort unter Nutzung der internationalen Schachtelbeteiligung wieder steuerfrei in die Hände der inländischen Muttergesellschaft zu gelangen.

Die Missbrauchsverdachtsgründe werden in der zu § 10 Abs. 4 KStG ergangenen Verordnung BGBl. II Nr. 295/2004 konkretisiert.

Wird die Anwendung der Befreiungsmethode aufgrund der Bestimmungen des § 10 Abs. 4 KStG unterbunden, kommt es auf Antrag zu einer Anrechnung der ausländischen Körpersc...

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