Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Datenschutz in der Personaladministration
Im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis wird eine Vielzahl personenbezogener Daten von Arbeitnehmern verwendet. Die Verwendung von persönlichen Daten in der Personaladministration beginnt bereits vor der Einstellung eines Mitarbeiters (bei der Bewerbung) und endet nicht mit dem Ausscheiden des Mitarbeiters. Datenschutz spielt im Arbeitsverhältnis unter verschiedenen Aspekten eine bedeutende Rolle. Vor allem müssen Daten von (potenziellen, bestehenden und ehemaligen) Mitarbeitern geschützt werden. Das Datenschutzgesetz 2000 (DSG) und die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers sind auch bei der Personaladministration zu beachten. Dieser Beitrag soll – bedingt durch den Umfang der Thematik ohne Anspruch auf Vollständigkeit – einen Überblick geben, welche individualarbeitsrechtlichen, betriebsverfassungsrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Vorschriften bei der Verwendung von Arbeitnehmerdaten zu beachten sind.
Grundsätzliches
Programme zur Aktenverwaltung, Abrechnung, Archivierung und Administration von Personaldaten (wie SAP, PeopleSoft oder Workday) ermöglichen eine weitgehend papierlose Personaladministration (Stichwort: elektronischer Personalakt). Personaladministrationsprogramme sind aus der Praxis des Per...