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SWI 1, Jänner 2012, Seite 15

SWI-Jahrestagung: Montage und Montageüberwachung als abkommensrechtliche Betriebsstätte?

SWI Conference: Construction Site and Supervision of a Constuction Site as a Permanent Establishment under tax Treaty Law?

Marlies Steindl und Theresa Stradinger

On November 17th, 2011, the sixth annual SWI conference was held in Vienna. Various recent cases on international tax law were presented and discussed from the perspective of practitioners, judges, tax auditors, and experts from the tax administration. This contribution summarizes the main points of discussion on a selected case.)

Sachverhalt

Ein österreichisches Unternehmen erhält den Auftrag, die Lieferung, Montage und Montageüberwachung einer Seilbahn in Singapur durchzuführen. Die reine Montageleistung im Zusammenhang mit dem Bau der Anlage wurde innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen. Im Anschluss an die Montagetätigkeit wurde eine Überwachungstätigkeit für weitere zwölf Monate vereinbart. Daher war das österreichische Unternehmen für eine Gesamtdauer von 18 Monaten in Singapur tätig.

Aus abkommensrechtlicher Sicht ist zu beachten, dass das anzuwendende DBA Singapur sowohl vom Betriebsstättenkonzept des OECD-Musterabkommens als auch von jenem des UN-Musterabkommens abweicht. Gemäß Art. 5 Abs. 3 lit. a DBA Singapur begründet eine Bauausführung oder Montage nur dann eine Betriebsstätte, wenn die Bauausführung oder Montage die Dauer von zwölf Monaten überschreitet. Somit stellt sich die Frage, ob die Montage und Überwachung...

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