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PV-Info 7, Juli 2016, Seite 12

Einstufung von Bauangestellten

Christoph Wiesinger

Die Gehaltstafel des Kollektivvertrages für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie (im Folgenden: Kollektivvertrag) stammt in ihren Grundzügen aus dem Jahre 1948, wurde aber vor einigen Jahren überarbeitet. Die nachstehende Übersicht soll eine Hilfestellung bei der Einstufung geben, um das kollektivvertragliche Mindestgehalt nach dem besagten Kollektivvertrag zu bestimmen.

Die richtige Einstufung eines Bauangestellten ist für folgende zwei Fragen von wesentlicher Bedeutung:

Allgemeines

  • In der Bauwirtschaft erfolgt die Erhöhung der Ist-Gehälter nicht mit einem eigenen Prozentsatz, sondern nach der sogenannten Parallelverschiebungsklausel. Das bedeutet, dass bei der Gehaltserhöhung nur das kollektivvertragliche Mindestgehalt erhöht wird, ein überkollektivvertraglicher Gehaltsbestandteil jedoch betragsmäßig erhalten bleibt.

  • Zu niedrige Einstufungen ziehen die Gefahr einer Bestrafung wegen Lohn- und Sozialdumpings nach sich.

S. 13 Allgemein orientiert sich die Einstufung eines Bauangestellten an folgenden Parametern, und zwar in dieser Reihenfolge:

  • Ausdrückliche Vereinbarung im Arbeitsvertrag: Nach § 8 Z 8 des Kollektivvertrages haben die Parteien die Bezeichnung des Kollektivvertrages i...

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