Kfl-Bef Bed § 42., BGBl. II Nr. 47/2001, gültig ab 19.01.2001
Abschnitt VII Rückerstattung der Beförderungspreise
§ 42.
Die Rückerstattungsanträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der Gültigkeitsdauer unter Rückgabe der Fahrkarte zu stellen.
Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.
Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
KAAAA-76914