zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Kfl-Bef Bed § 28., BGBl. II Nr. 47/2001, gültig ab 19.01.2001

Abschnitt V Fahrkarten

§ 28.

Besonders gekennzeichnete Sitze sind hilfsbedürftigen Fahrgästen wie körperbehinderten oder gebrechlichen Personen sowie werdenden Müttern und Personen mit Kleinkindern zu überlassen.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
KAAAA-76914