Kfl-Bef Bed § 28., BGBl. II Nr. 47/2001, gültig ab 19.01.2001
Abschnitt V Fahrkarten
§ 28.
Besonders gekennzeichnete Sitze sind hilfsbedürftigen Fahrgästen wie körperbehinderten oder gebrechlichen Personen sowie werdenden Müttern und Personen mit Kleinkindern zu überlassen.
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