Kfl-Bef Bed § 27., BGBl. II Nr. 47/2001, gültig ab 19.01.2001
Abschnitt V Fahrkarten
§ 27.
Mit dem Erwerb einer Fahrkarte ist kein Anspruch auf einen Sitzplatz und auf Beförderung in einem bestimmten Fahrzeug verbunden.
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