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Kfl-Bef Bed § 27., BGBl. II Nr. 47/2001, gültig ab 19.01.2001

Abschnitt V Fahrkarten

§ 27.

Mit dem Erwerb einer Fahrkarte ist kein Anspruch auf einen Sitzplatz und auf Beförderung in einem bestimmten Fahrzeug verbunden.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

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