Kfl-Bef Bed § 20., BGBl. II Nr. 47/2001, gültig von 19.01.2001 bis 19.06.2018
Abschnitt IV Beförderungspreise
§ 20.
Die Fahrpreisermäßigungen, deren Umfang und die Voraussetzungen für ihre Inanspruchnahme sind in der Anlage 1 dieser Beförderungsbedingungen zusammengefasst.
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