7. Abschnitt Schlussbestimmungen
§ 80. Abstellplätze
Auf dem Schulgrundstück sind überdachte, staubfrei befestigte Fahrradabstellplätze und staubfrei befestigte Stellplätze für Kraftfahrzeuge in einer der Größe der Schule entsprechenden Anzahl vorzusehen.
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