K-BV § 74. Elektrische Anlagen, LGBl.Nr. 80/2012, gültig von 02.12.1985 bis 30.09.2012

5. Abschnitt Hochhäuser

§ 74. Elektrische Anlagen

Für den Einbau einer zentralen Schaltstelle für elektrische Anlagen sind bauliche Vorkehrungen zu treffen.

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