zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
K-BV § 73. Abstellplätze, LGBl.Nr. 80/2012, gültig von 02.12.1985 bis 30.09.2012

7. Abschnitt Schlussbestimmungen

§ 73. Abstellplätze

Anstelle eines Abstellplatzes für Fahrräder gemäß § 50 dürfen überdachte Fahrradabstellplätze außerhalb des Gebäudes vorgesehen werden.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
RAAAA-76887