5. Abschnitt Klimaanlagen, Heizungsanlagen und Systeme der Gebäudeautomatisierung
§ 50a. Begriff
Niedrigstenergiegebäude sind Gebäude, die eine sehr hohe Gesamtenergieeffizienz aufweisen. Der fast bei null liegende oder sehr geringe Energiebedarf ist nach Möglichkeit durch Energie aus erneuerbaren Quellen zu decken.
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