K-BV § 44. § 44 Notkamin, LGBl.Nr. 31/2015, gültig von 01.10.2012 bis 21.05.2015
4. Abschnitt Sonderbestimmungen
§ 44. § 44 Notkamin
Unabhängig von der Art der Beheizung muss jede Wohnung wenigstens einen Anschluss an eine Abgasanlage haben. Dies gilt nicht für Passivhäuser, deren Heizwärmebedarf kleiner als 15 kWh/m²a ist.
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