Suchen Hilfe
K-BV § 174. Wasserversorgung, LGBl.Nr. 80/2012, gültig von 02.12.1985 bis 30.09.2012

15. Abschnitt Krankenanstalten

§ 174. Wasserversorgung

Krankenanstalten sind mit einer Trinkwassernotausstattung zu versehen.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
RAAAA-76887

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden