zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
K-BV § 125. Trennwände, LGBl.Nr. 80/2012, gültig von 02.12.1985 bis 30.09.2012

11. Abschnitt Betriebsbauten

§ 125. Trennwände

Betriebsräume, die der Arbeit mit leicht entzündlichen Stoffen oder der Lagerung solcher Stoffe dienen, sind durch als Brandwände ausgebildete Trennwände von anderen Raumverbänden abzuschließen.

Dieses Dokument entstammt dem Rechtsinformationssystem des Bundes.

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
RAAAA-76887