GlBG § 40b. Gleichbehandlungsgebot, Begriffsbestimmungen, Rechtsfolgen, BGBl. I Nr. 7/2011, gültig ab 01.03.2011

III. Teil Gleichbehandlung ohne Unterschied des Geschlechts oder der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen

2. Abschnitt Grundsätze für die Regelung der Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen

§ 40b. Gleichbehandlungsgebot, Begriffsbestimmungen, Rechtsfolgen

§§ 31 bis 35 und 38 bis 39 sind anzuwenden.

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