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PV-Info 2, Februar 2018, Seite 23

Verwendung eines privat genutzten Firmenfahrzeugs für Familienheimfahrten

Roman Fragner

Die private Nutzung eines Firmen-Kfz führt beim Arbeitnehmer zu einem Vorteil aus dem Dienstverhältnis, der im Rahmen der Lohnverrechnung als Sachbezug berücksichtigt wird. Verwendet der Arbeitnehmer das Fahrzeug für Zwecke, die zum Abzug von Werbungskosten berechtigen, sind der Wert des zugeflossenen Sachbezugs oder ein entsprechender Anteil davon abzugsfähig. Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn im Rahmen eines Dienstverhältnisses die Nutzung des überlassenen Firmen-Kfz darin besteht, dass steuerlich anzuerkennende Familienheimfahrten durchgeführt werden ().

Sachverhalt

Der Steuerpflichtige (der gewerbliche Geschäftsführer einer GmbH) bezog Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Am Dienstort verfügte er über einen berufsbedingten Zweitwohnsitz. Die Ehegattin und die kleinen Kinder lebten am 418 km entfernten Familienwohnsitz. Steuerlich waren die Voraussetzungen für die Anerkennung der Kosten für eine doppelte Haushaltsführung und für Familienheimfahrten erfüllt.

Dem Steuerpflichtigen stand (ohne Fahrtenbuchführung) ein Firmen-Kfz auch für Privatfahrten zur Verfügung. Der volle Sachbezug aufgrund der Sachbezugswerteverordnung wurde angesetzt und belief sich im betreffenden...

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