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SWI 1, Jänner 2021, Seite 43

EuGH: Vermögensverwaltung für ein betriebliches Altersversorgungssystem unter Ausschluss jeder Risikoübernahme nicht mehrwertsteuerbefreit

Mit Urteil vom , United Biscuits, C-235/19, entschied der EuGH über ein Vorabentscheidungsersuchen des britischen Court of Appeal (England & Wales [Civil Division]) betreffend die Auslegung von Art 135 Abs 1 lit a MwStSyst-RL. Die Entscheidung betraf einen Rechtsstreit zwischen der United Biscuits (Pension Trustees) Ltd (im Folgenden: United Biscuits Pension) sowie der United Biscuits Pension Investments Ltd (im Folgenden: UB) auf der einen Seite und den Commissioners (Steuer- und Zollbehörde des Vereinigten Königreichs) auf der anderen Seite über die Frage, ob Dienstleistungen im Bereich der Verwaltung von Altersversorgungsfonds der Mehrwertsteuer unterliegen oder wie Versicherungsleistungen steuerbefreit sind.

United Biscuits Pension ist die Treuhänderin eines betrieblichen Altersversorgungssystems, das für die Mitarbeiter der United Biscuits (UK) Ltd eingerichtet wurde. UB ist die ehemalige Treuhänderin eines Sondervermögens, in dem die Vermögenswerte des betrieblichen Altersversorgungssystems im Zeitraum von 1989 bis 2006 angelegt wurden. Die aufeinanderfolgenden Treuhänderinnen dieses Vermögens haben Dienstleistungen von Vermögensverwaltern in Anspruch genommen. Dabei handelte ...

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