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Baugewerbe: Zusammentreffen von Schlechtwetter und Lenkzeiten
In einem Rundschreiben der Geschäftsstelle Bau der Wirtschaftskammer Österreich wird auf die Thematik des Zusammentreffens von Schlechtwetter und Lenkzeiten hingewiesen. Im Wesentlichen geht es um die Frage, wie der Anspruch auf die Lenkzeitvergütung (für die Rückfahrt) in Verbindung mit einer Schlechtwetterentschädigung zu beurteilen ist, wenn die Bauarbeiter die Baustelle wegen Schlechtwetters vorzeitig verlassen.
Anspruch auf Lenkzeitvergütung
Der Anspruch auf die Lenkzeitvergütung ist in § 8 Z 1b Kollektivvertrag für Arbeiter des Baugewerbes und der Bauindustrie wie folgt geregelt:
S. 13 „Arbeitnehmer, die außerhalb der Normalarbeitszeit ein vom Arbeitgeber zur Verfügung gestelltes Mannschaftstransportfahrzeug zum Zweck der Beförderung anderer Arbeitnehmer zu oder von auswärtigen Arbeitsstellen (Baustellen) lenken, um dort die eigentliche Arbeitsleistung zu erbringen, haben für die Dauer des Lenkens des Fahrzeugs Anspruch auf eine Lenkzeitvergütung in Höhe von 10,91 € pro Stunde. ...“
Anspruch auf Schlechtwetterentschädigung
Die entsprechenden Regelungen im BSchEG lauten:
„§ 4. (1) Die Arbeitgeber haben den Arbeitnehmern die wegen Schlechtwetters einen Arbeitsausfall erleiden, der mit einem Loh...