AußStrG § 199. In-Kraft-Treten, BGBl. I Nr. 92/2006, gültig ab 24.06.2006

VI. Hauptstück Schluss- und Übergangsbestimmungen

§ 199. In-Kraft-Treten

(1) Dieses Bundesgesetz tritt am in Kraft. Es ist - soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt wird - auch auf Verfahren anzuwenden, die vor dem In-Kraft-Treten anhängig geworden sind.

(2) § 122 Abs. 3 und 4, § 123 Abs. 1 Z 6 und 7, § 124 Abs. 1, § 126 Abs. 1, 3 und 4, § 127 und § 130 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 92/2006 treten mit in Kraft. Sie sind – soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt wird – auch auf Verfahren anzuwenden, die vor dem In-Kraft-Treten dieses Bundesgesetzes anhängig geworden sind.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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