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PV-Info 2, Februar 2018, Seite 4

Highlights aus dem LStR-Wartungserlass 2017

Michael Seebacher

Mit , BMF-010222/0111-IV/7/2017, wurden die gesetzlichen Änderungen aufgrund des Abgabenänderungsgesetzes 2016 (AbgÄG 2016), BGBl I 2016/117, des Innovationsstiftungsgesetzes (ISG), BGBl I 2017/28, des Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetzes (SV-ZG), BGBl I 2017/125, des Bundesgesetzes, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft genehmigt wird sowie das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz und das Einkommensteuergesetz geändert werden, BGBl I 2017/83, des Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetzes 2017 (MitarbeiterBetStG 2017), BGBl I 2017/105, die Ergebnisse des Salzburger Steuerdialogs 2016 sowie wesentliche Entscheidungen des BFG und höchstgerichtliche Entscheidungen in die LStR 2002 eingearbeitet. Im Folgenden werden die für die Personalverrechnung relevanten wesentlichen Änderungen aus dem LStR-Wartungserlass 2017 dargestellt.

Steuerbefreiung für begünstigte Auslandstätigkeit gemäß § 3 Abs 1 Z 10 EStG bei Nachzahlungen im Insolvenzverfahren

Rz 70h LStR 2002

Nachzahlungen im Insolvenzverfahren gemäß § 67 Abs 8 lit g EStG für eine begünstigte Auslandstätigkeit gemäß § 3 Abs 1 Z 10 EStG behalten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ihre Steuerfreiheit (Anmerkung: Steuerfrei sind unter gewissen Voraussetzungen 60 % der steuerpfli...

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