ASGG Anlage./1
Anlage./1
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Aufstellung der für die fachkundigen Laienrichter der
Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit maßgebenden
Berufsgruppen |
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Kreis der | Haupt-gruppe | Unter-gruppe | Bezeichnung |
Arbeitgeber | 1 | Unternehmer, die Mitglieder einer Kammer der gewerblichen
Wirtschaft sind. | |
2 | Freiberuflich Tätige, die Mitglieder einer (der)
Ärztekammer, Apothekerkammer, Zahnärztekammer,
Rechtsanwaltskammer, Notariatskammer,
Patentanwaltskammer, Kammer der Wirtschaftstreuhänder,
Ingenieurkammer oder der Tierärztekammer sind. | ||
3 | Inhaber von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft im
Sinne des § 5 des Landarbeitsgesetzes vom ,
BGBl. Nr. 140. | ||
4 | Gebietskörperschaften. | ||
Arbeitnehmer | 5 | Arbeiter, die einer Kammer für Arbeiter und Angestellte
zugehören, soweit sie nicht zur Berufsgruppe 7
zählen. | |
6 | Angestellte, die einer Kammer für Arbeiter und
Angestellte zugehören, soweit sie nicht zur Berufsgruppe
7 zählen. | ||
7 | Verkehrsbedienstete, die einer Kammer für Arbeiter und
Angestellte zugehören. | ||
8 | A | Gutsangestellte von Arbeitgebern, die zur Berufsgruppe 3
zählen. | |
B | Arbeiter und sonstige Arbeitnehmer von Arbeitgebern, die
zur Berufsgruppe 3 zählen. | ||
9 | Bedienstete des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der
Gemeindeverbände, soweit sie nicht einer Kammer für
Arbeiter und Angestellte zugehören. | ||
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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