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ASGG Anlage./1

Anlage./1


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Aufstellung der für die fachkundigen Laienrichter der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit maßgebenden Berufsgruppen


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Kreis der
Haupt-gruppe
Unter-gruppe
Bezeichnung
Arbeitgeber
1
 
Unternehmer, die Mitglieder einer Kammer der gewerblichen Wirtschaft sind.
2
 
Freiberuflich Tätige, die Mitglieder einer (der) Ärztekammer, Apothekerkammer, Zahnärztekammer, Rechtsanwaltskammer, Notariatskammer, Patentanwaltskammer, Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Ingenieurkammer oder der Tierärztekammer sind.
3
 
Inhaber von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft im Sinne des § 5 des Landarbeitsgesetzes vom , BGBl. Nr. 140.
4
 
Gebietskörperschaften.
Arbeitnehmer
5
 
Arbeiter, die einer Kammer für Arbeiter und Angestellte zugehören, soweit sie nicht zur Berufsgruppe 7 zählen.
6
 
Angestellte, die einer Kammer für Arbeiter und Angestellte zugehören, soweit sie nicht zur Berufsgruppe 7 zählen.
7
 
Verkehrsbedienstete, die einer Kammer für Arbeiter und Angestellte zugehören.
8
A
Gutsangestellte von Arbeitgebern, die zur Berufsgruppe 3 zählen.
B
Arbeiter und sonstige Arbeitnehmer von Arbeitgebern, die zur Berufsgruppe 3 zählen.
 
9
 
Bedienstete des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Gemeindeverbände, soweit sie nicht einer Kammer für Arbeiter und Angestellte zugehören.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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