ARG § 32a. Verweisungen, BGBl. I Nr. 46/1997, gültig ab 01.05.1997
7. ABSCHNITT Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 32a. Verweisungen
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
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