ARG § 32a. Verweisungen, BGBl. I Nr. 46/1997, gültig ab 01.05.1997

7. ABSCHNITT Übergangs- und Schlußbestimmungen

§ 32a. Verweisungen

Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

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