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VwGH: § 22 BAO ist im Einklang mit der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie
Der Inhalt des § 22 BAO findet in der Rechtsprechung des EuGH zum Missbrauch Deckung.
Der Grundsatz des Verbots missbräuchlicher Praktiken muss im Anwendungsbereich des Unionsrechts sogar unabhängig von einer nationalen gesetzlichen Regelung (wie § 22 BAO) unmittelbar zur Anwendung gebracht werden.
Sachverhalt: Eine in einem Drittstaat ansässige Person beteiligte sich über eine zypriotische Holding-Kapitalgesellschaft an einer österreichischen Kapitalgesellschaft. Die Auszahlung der Dividende erfolgte unter Einbehaltung der KESt. Der darauffolgende, auf § 94a EStG idF BGBl I 2004/180 gestützte Rückerstattungsantrag wurde mit der Begründung abgewiesen, die Zwischenschaltung der in Zypern ansässigen Holdinggesellschaft sei missbräuchlich erfolgt. Der Fall wurde bereits vom VwGH (, 2011/15/0080) entschieden und im fortgesetzten Verfahren vom BFG abgewiesen, da die Revisionswerberin entgegen ihrer bei Auslandssachverhalten erhöhten Mitwirkungspflicht nicht darzulegen vermocht habe, welche wirtschaftlichen Aktivitäten sie in Zypern entfaltet habe und über welche Einrichtungen sie verfügt habe, um die mit dem Syndikatsvertrag verbundenen Aufgaben zu erfüllen. In der Folge erhob die österreichische Kapitalgesellscha...