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A-QSG § 27b. Umsetzung von EU-Recht und Verhältnis zu anderen Bundesgesetzen, BGBl. I Nr. 83/2016, gültig von 30.01.2010 bis 30.09.2016

3. Hauptstück Finanzierung des Qualitätssicherungssystems, Strafbestimmungen und Schlussbestimmungen

2. Abschnitt Strafbestimmungen und Schlussbestimmungen

§ 27b. Umsetzung von EU-Recht und Verhältnis zu anderen Bundesgesetzen

Durch dieses Bundesgesetz wird die Richtlinie 2006/43/EG über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen umgesetzt.

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