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Richtlinie des BMF vom 15.12.2023, 2023-0.877.675

UStR 2000 Umsatzsteuerrichtlinien 2000

Einleitung

Die Umsatzsteuerrichtlinien 2000 stellen einen Auslegungsbehelf zum Umsatzsteuergesetz 1994 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Die Umsatzsteuerrichtlinien sind als Zusammenfassung des geltenden Umsatzsteuerrechts und somit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen.

Die UStR 2000 stellen einen Auslegungsbehelf zum Umsatzsteuergesetz 1994 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus den Richtlinien nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Richtlinien zu unterbleiben.

Die UStR 2000 behandeln Zweifelsfragen und Auslegungsprobleme von allgemeiner Bedeutung, um eine einheitliche Anwendung des geltenden Umsatzsteuerrechts durch die Finanzverwaltung sicherzustellen. Sie enthalten außerdem Regelungen, wie zur Verwaltungsvereinfachung in bestimmten Fällen zu verfahren ist. In die UStR 2000 wurden die weiter anwendbaren Teile des DE-Ust 1972 sowie die Mehrzahl der übrigen Erlässe zur USt übernommen.

Die UStR 2000 sind auf Umsätze und sonstige Sachverhalte anzuwenden, die nach dem ausgeführt werden bzw. sich ereignen. Erlässe und Einzelerledigungen des BMF sind - sofern sie den UStR 2000 nicht widersprechen - weiterhin zu beachten.

Neben den UStR 2000 sind insbesondere folgende Erlässe weiter zu beachten:


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§
Titel
Datum
GZ
AÖF Nr.
§ 2
Umsatzsteuerliche Behandlung von Einrichtungen der katholischen Kirche, Orden und Kongregationen sowie der Diözesan-Caritas ("Ordenserlass")
254.183-10a/73
221/1975
§ 2
Richtlinien zur Liebhabereibeurteilung (LiebhabereiRl 1997; ab 01.01.2012 LRL 2012)

14 0661/6-IV/14/97
BMF-010203/0599-VI/6/2011
47/1998
52/2012
§ 2
Richtlinien für die Besteuerung von Vereinen (VereinsRl; ab 20.12.2001 VereinsR 2001)

13 5202/15-IV/13/82
06 5004/10-IV/6/01
211/1982
65/2002

Die UStR 2000 sind in Abschnitte gegliedert. Die nummerische Bezeichnung entspricht jener des jeweiligen Paragraphen des UStG 1994 (zB Abschn. 1 enthält Erläuterungen zu § 1 UStG 1994). Dasselbe gilt für die Artikel des Binnenmarkts, wobei die entsprechende Zahl jeweils um 100 erhöht wurde (zB Abschn. 103 enthält Erläuterungen zu Art. 3 UStG 1994). Die Unterabschnitte entsprechen ebenso den Absätzen der behandelten Paragraphen bzw. Artikel (zB Abschn. 14.3 enthält Erläuterungen zu § 14 Abs. 3 UStG 1994). Weitere Untergliederungen haben jedoch nur ausnahmsweise eine Entsprechung in etwaigen Untergliederungen eines Absatzes, eines Paragraphen bzw. Artikels (zB Abschn. enthält Erläuterungen zu § 6 Abs. 1 Z 17 UStG 1994)

Die UStR 2000 enthalten ua. folgende Schwerpunkte:

1 Steuerbare Umsätze (§ 1 UStG 1994)

  • Einzelfälle zum Leistungsaustausch

  • Einzelheiten zum Schadenersatz (deliktischer Schadenersatz; Schadenersatz aufgrund gesetzlicher Vorschriften bzw. vertraglicher Vereinbarung)

  • Zuschüsse, ua. zu Forschungsvorhaben

  • Leistungsaustausch bei Gesellschaftsverhältnissen

  • Sachzuwendungen an Arbeitnehmer

2 Unternehmer, Unternehmen (§ 2 UStG 1994)

  • Unternehmerbegriff (zB Kostengemeinschaften, Miteigentumsgemeinschaften, Gesellschafter)

  • Einzelfälle zur Nachhaltigkeit

  • Beginn und Ende der Unternehmertätigkeit

  • Organschaft

3 Lieferung (§ 3 UStG 1994)

  • Einzelfälle zur Abgrenzung zur sonstigen Leistung

  • ABC der einheitlichen Leistungen und unselbständigen Nebenleistung

  • Lieferung von Bauwerken

  • Zwangsvollstreckung

  • Reihengeschäfte

3a Sonstige Leistung (§ 3a UStG 1994)

  • Vermittlungsleistungen

  • Leistungsorte

  • Telekommunikationsleistungen

4 Bemessungsgrundlage (§ 4 UStG 1994)

  • Einzelfälle zum Entgelt (zB Auslagen der Rechtsanwälte, Portospesen)

  • Sachzuwendungen an Arbeitnehmer

6 Steuerbefreiungen (§ 6 UStG 1994)

  • Grenzüberschreitende Güterbeförderungen und sonstige Leistungen, die mit der Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr in Zusammenhang stehen

  • Grundstücksumsätze (Miteigentumsgemeinschaften, Eigenverbrauch, Option)

  • Vermietung und Verpachtung

7 Ausfuhrlieferung (§ 7 UStG 1994)

  • Ausländischer Abnehmer

  • Nachträgliche Bestätigung der Ausfuhr

8 Lohnveredlung an Gegenständen der Ausfuhr (§ 8 UStG 1994)

  • Einschaltung von Subunternehmern

9 Umsätze für die Seeschifffahrt und für die Luftfahrt (§ 9 UStG 1994)

  • Ausführungen auch für Umsätze für die Seeschifffahrt

10 Steuersätze (§ 10 UStG 1994)

  • Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke (zB Time-sharing, Garagenplätze)

  • Gemeinnützige Rechtsträger (zB Aufteilung der Vorsteuern)

  • Einzelfälle zur Personenbeförderung

11 Ausstellung von Rechnungen (§ 11 UStG 1994)

  • Rechnungsmängel

  • Beispiele für Vorauszahlungsrechnung und Endrechnung

  • Rechnungsberichtigung

  • Elektronischer Rechnungsdatenaustausch

  • Rechnungsberichtigung (zB im Zusammenhang mit Liebhaberei)

12 Vorsteuerabzug (§ 12 UStG 1994)

  • Berechtigter Personenkreis

  • Maßgebende Verhältnisse für den Vorsteuerabzug

  • Abzug der EUSt

  • Einschränkungen des Vorsteuerabzugs

14 Vorsteuerabzug nach Durchschnittsätzen (§ 14 UStG 1994)

  • Berechung

  • Erleichterung der Aufzeichnungspflichten hinsichtlich der Vorsteuer

  • Vorsteuerpauschalierung aufgrund von Verordnungen (Gastwirte, Lebensmitteleinzelhandel, Drogisten, Handelsvertreter, Individualpauschalierung)

16 Änderung der Bemessungsgrundlage (§ 16 UStG 1994)

  • Skonto

  • Uneinbringlichkeit der Forderung

  • Insolvenzverfahren (zB halbfertige Bauten, Eigentumsvorbehalt)

17 Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (§ 17 UStG 1994)

  • Istbesteuerung für freiberufliche und entsprechende Tätigkeiten

  • Istbesteuerung für nichtbuchführungspflichtige Landwirte und Gewerbetreibende sowie für Unternehmer mit niedrigem Gesamtumsatz

18 Aufzeichnungspflichten und buchmäßiger Nachweis (§ 18 UStG 1994)

  • Erleichterungen für Spediteure und Beförderungsunternehmer

  • Verfahren zur erleichterten Trennung der Entgelte

  • Belege

19 Steuerschuldner, Entstehung der Steuerschuld (§ 19 UStG 1994)

  • Einzelfälle der Anzahlung

  • Teilleistungen der Bauwirtschaft

  • Dauerleistungen

20 Veranlagungszeitraum und Einzelbesteuerung (§ 20 UStG 1994)

  • Abweichendes Wirtschaftsjahr

  • Berechnung der Steuer

  • Einzelbesteuerung

21 Voranmeldung und Vorauszahlung, Veranlagung (§ 21 UStG 1994)

  • Verpflichtung zur Einreichung einer Voranmeldung

  • Schätzungsrichtlinien, Eigenverbrauch

22 Besteuerung der Umsätze bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (§ 22 UStG 1994)

  • Vorsteuerberichtigung bei Änderung der Verhältnisse

  • Zusatzsteuer

23 Besteuerung von Reiseleistungen (§ 23 UStG 1994)

  • Vermittlungs- und Besorgungsleistungen

  • Gemischte Reiseleistungen an Nichtunternehmer

  • Sonderfälle (zB pauschalierte Land- und Forstwirte, Incentive Reisen, Betriebsausflug)

  • Abnahmegarantien

  • Vereinfachungen für Luftverkehr und Kreuzfahrten

24 Differenzbesteuerung (§ 24 UStG 1994)

  • Eigenverbrauch

  • Einzeldifferenz

  • Anzahlungen im Rahmen der Differenzbesteuerung

  • Gesamtdifferenz

  • Rechnungslegung

27 Besondere Aufsichtsmaßnahmen zur Sicherung des Steueranspruchs (§ 27 UStG 1994)

  • Abfuhrverpflichtung bei ausländischen Unternehmern

  • VO BGBl. Nr. 800/1974

  • Fiskalvertreter

Binnenmarkt

  • Ig. Erwerbe

  • Ig. Güterbeförderung (zB gebrochene Güterbeförderung; Vor- und Nachläufe)

  • UID (zB Antrag auf Erteilung, Sonder-UID der Spediteure, Bestätigungsverfahren)

Auf eine Verteilung des vollständigen Textes der UStR 2000 in Papierform wird verzichtet, da die UStR 2000 im Internet zur Verfügung gestellt und im AÖF verlautbart werden. Überdies ist die Aufnahme in den Kodex Steuererlässe vorgesehen.

Bundesministerium für Finanzen,


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Zusatzinformationen
Gültig ab:
Materie:
Steuer
Betroffene Normen:
UStG 1994, Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994
Schlagworte:
Umsatzsteuer
Stammfassung:
09 4501/58-IV/9/00

Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at

Fundstelle(n):
VAAAA-76462