Richtlinie des BMF vom 23.11.2011, BMF-010219/0262-VI/4/2011
2. Unternehmer, Unternehmen (§ 2 UStG 1994)
2.1. Begriff des Unternehmers
2.1.8. Beginn der Unternehmereigenschaft

2.1.8.3. Ende der Unternehmereigenschaft

2.1.8.3.1. Allgemeines

199BFG 1.10.2018 - RV/7104335/2014Kofler/Six in Kofler (Hrsg), UmgrStG Aufl. 13 § 6Windsteig in Melhardt/Tumpel, UStG Aufl. 3 § 1Schuchter in Melhardt/Tumpel, UStG Aufl. 3 § 22Gaedke in Melhardt/Tumpel, UStG Aufl. 3 § 16Windsteig in Melhardt/Tumpel, UStG Aufl. 3 § 2Ruppe/Achatz, UStG Aufl. 5 (2018) § 2Ritz/Koran, BAO Aufl. 6 § 19 BAOKofler/Six in Kofler (Hrsg), UmgrStG Aufl. 12 § 6Kofler/Six in Kofler (Hrsg), UmgrStG Aufl. 11 § 6Kofler/Six in Kofler (Hrsg), UmgrStG Aufl. 10 § 6Kofler/Six in Kofler (Hrsg), UmgrStG Aufl. 9 § 6Ritz/Koran, BAO Aufl. 7 § 19 BAOKofler/Six in Kofler (Hrsg), UmgrStG Aufl. 7 § 6Kofler/Six in Kofler (Hrsg), UmgrStG Aufl. 6 § 6Kofler/Six in Kofler (Hrsg), UmgrStG Aufl. 5 § 6Kofler/Six in Kofler (Hrsg), UmgrStG Aufl. 4 § 6Kofler/Six in Kofler (Hrsg), UmgrStG Aufl. 3 § 6Kofler in Kofler (Hrsg), UmgrStG Aufl. 2 § 6Kofler in Kofler (Hrsg), UmgrStG § 6Kofler/Six in Kofler (Hrsg), UmgrStG Aufl. 8 § 6Schuchter in Melhardt/Tumpel, UStG Aufl. 2 § 22Schuchter in Melhardt/Tumpel, UStG § 22Gaedke in Melhardt/Tumpel, UStG § 16Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer, SWK 15/2009 S. 510Gaedke/Tumpel, Kleinunternehmerregelung im Erbfall, SWK 10/2007 S. 384Albl/Frech, Praxishandbuch OG (2021)Teil IIBaumann-Söllner/Melhardt, Umsatzsteuer 2013 (2012)Denk, Die Wohnungseigentümergemeinschaft im Umsatzsteuerrecht (2020)Denk, Die Wohnungseigentümergemeinschaft im Umsatzsteuerrecht (2020)Fuhrmann/Winkelbauer/Kerbl in Albl/Frech/Kerbl (Hrsg), Praxishandbuch WEG I Wohnungseigentumsgesetz (2023)Gaedke/Huber-Wurzinger/Weinzierl, Die Umsatzsteuer in Beispielen, 8. Aufl. (2020)Schuchter/Kempf in Ebner/Hammerl/Oberhuber (Hrsg), Die Besteuerung der Vereine, 11. Aufl. (2022)Six, Vermögensnachfolge im Steuerrecht (2017)Bürgler/Stifter, Vermögensnachfolge im Steuerrecht (2017)Weinzierl, Umsatzsteuer Basiswissen für das Rechnungswesen, 5. Aufl. (2022)Allgemeiner Überblick, SWK 4-5/2023 S. 253Allgemeiner Überblick, SWK 4-5/2019 S. 271Allgemeiner Überblick, SWK 4-5/2020 S. 248Allgemeiner Überblick, SWK 4-5/2022 S. 267Allgemeiner Überblick, SWK 4-5/2021 S. 290Allgemeiner Überblick, SWK 4-5/2018 S. 255Allgemeiner Überblick, SWK 4-5/2017 S. 310Allgemeiner Überblick, SWK 4-5/2016 S. 309Hochsteiner/Kastner-Maier/Steiner/Weilharter/Wrulich, SWK-Spezial: Die Umsatzsteuererklärung 2022 (2023)Melhardt/Kuder/Pfeiffer, SWK-Spezial Umsatzsteuer 2023 (2023)Melhardt/Kuder/Pfeiffer, SWK-Spezial Umsatzsteuer 2019 (2019)Mayr/Rössler, Die Highlights aus dem UStR-Wartungserlass 2013, SWK 7/2014 S. 369Pinter in Denk/Pelinka (Hrsg), Handbuch Mietrecht (2022)Aigner/Gaedke/Grabner/Tumpel, Das Auto im Steuerrecht, 3. Aufl. (2017)Gaedke/Wurzinger, Der Kleinunternehmer im UStG (2012)Melhardt/Kuder/Pfeiffer, SWK-Spezial Umsatzsteuer 2018 (2018)Melhardt/Kuder/Pfeiffer, SWK-Spezial Umsatzsteuer 2017 (2017)Baumann-Söllner/Melhardt, Umsatzsteuer 2016 (2016)Baumann-Söllner/Melhardt, Umsatzsteuer 2015 (2015)1.2. Unternehmer, Unternehmen (§ 2 UStG 1994)Melhardt/Kuder/Pfeiffer, SWK-Spezial Umsatzsteuer 2022 (2022)Melhardt/Kuder/Pfeiffer, SWK-Spezial Umsatzsteuer 2021 (2021)Melhardt/Kuder/Pfeiffer, SWK-Spezial Umsatzsteuer 2020 (2020)Baumann-Söllner/Melhardt, Umsatzsteuer 2014 (2014)Baumann-Söllner/Melhardt, Umsatzsteuer 2012 (2011)Baumann/Mehlhardt, Umsatzsteuer 2011 (2010)Siart, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung in der Unternehmenspraxis (2018)Rauth, Betriebsaufgabe und -übertragung von freien Berufen (2018)Windsteig in Melhardt/Tumpel, UStG Aufl. 2 § 2Windsteig in Melhardt/Tumpel, UStG § 2Windsteig in Melhardt/Tumpel, UStG Aufl. 2 § 1Windsteig in Melhardt/Tumpel, UStG § 1Haunold/Tumpel/Widhalm, EuGH: Vorsteuerabzug nach Einstellung der Tätigkeit, SWI 5/2005 S. 241Gaedke/Huber-Wurzinger in Melhardt/Tumpel, UStG Aufl. 2 § 16Gaedke/Huber-Wurzinger, SWK-Spezial Der Kleinunternehmer im UStG, 2. Aufl. (2018)Trenkwalder/Nadlinger/Müller/Schneiderbauer/Tschurtschenthaler, Handbuch Unternehmensnachfolge (2016)Pernegger, Umsatzsteuer für die betriebliche Praxis, 4. Aufl. (2020)Pernegger, Umsatzsteuer für die betriebliche Praxis, 3. Aufl. (2016)Berger in Kohler/Wakounig/Berger/Aumayr/Reinold, Steuerleitfaden zur Vermietung, 10. Aufl. (2021)Kohler/Wakounig/Berger, Steuerleitfaden zur Vermietung, 9. Aufl. (2011)Perl, Steuerrecht für die Praxis, 6. Aufl. (2023)Perl, Steuerrecht für die Praxis, 5. Aufl. (2022)Perl, Steuerrecht für die Praxis, 4. Aufl. (2021)Leyrer, Steuerliche Behandlung von Fruchtgenussvereinbarungen (2019)Melhardt/Kuder/Pfeiffer, SWK-Spezial: Umsatzsteuer 2024 (2024)Allgemeiner Überblick, SWK 5/2024 S. 273Die Unternehmereigenschaft endet nicht bereits mit der Einstellung der Leistungstätigkeit oder der Abmeldung des Betriebes. Sie umfasst noch alle Vorgänge und Handlungen, die der Liquidierung der ausgeübten gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit dienen (VwGH 25.1.1995, 94/15/0023). Zur Unternehmertätigkeit gehören daher auch noch

  • die Geschäftsveräußerung (entgeltlich oder unentgeltlich),

  • die Einzelveräußerung von Gegenständen des Betriebsvermögens,

  • die Überführung des Betriebsvermögens in das Privatvermögen,

  • der Empfang oder die Ausstellung von Rechnungen nach Einstellung des Betriebes, oder

  • die nachträgliche Vereinnahmung von Entgelten.

200Eine Personengesellschaft verliert ihre Unternehmereigenschaft solange nicht, bis alle gemeinsamen Rechtsbeziehungen unter den Gesellschaftern - auch das Rechtsverhältnis zum Finanzamt - beseitigt sind (VwGH 3.11.1983, 82/15/0177, BFH 21.5.1971, VR 117/67, BStBl II 1971, 540). Werden im Zuge der Betriebsaufgabe Gegenstände des Unternehmensvermögens der Personengesellschaft in die Unternehmenssphäre eines Gesellschafters ohne Entgelt überführt, liegt Eigenverbrauch gemäß § 3 Abs. 2 UStG 1994 vor (VwGH 28.5.1998, 96/15/0009).

201Die Unternehmereigenschaft einer Kapitalgesellschaft ist weder von ihrem Vermögensstand noch von ihrer Eintragung im Handelsregister abhängig; eine aufgelöste GmbH kann auch noch nach ihrer Löschung im Firmenbuch Umsätze im Rahmen ihres Unternehmens ausführen (BFH 9.12.1993, VR 108/91, BStBl II 1994, 483) oder durch ihre Liquidatoren Rechnungen ausstellen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen (VwGH 17.12.1993, 92/15/0121). Das Unternehmen der Gesellschaft endet erst mit Abschluss der Liquidation (Vollbeendigung), wenn somit kein Abwicklungsbedarf mehr vorhanden ist (VwGH 17.12.1993, 92/15/0121).

202Die bloße Unterbrechung der aktiven unternehmerischen Tätigkeit führt nicht zur Beendigung der Unternehmereigenschaft (VwGH 25.1.1995, 94/15/0023; VwGH 28.5.1998, 96/15/0009).

Beispiel:

Ein selbstständig tätiger Ingenieur beginnt ein Hochschulstudium in derselben Fachrichtung. Während des Studiums hält er sein Ingenieurbüro offen, ohne durchgehend entgeltliche Leistungen zu erbringen, und führt es nach Ende des Studiums weiter. Die Unternehmereigenschaft besteht während des Studiums fort (BFH 15.3.1993, VR 18/89, BStBl II 1993, 561).

2.1.8.3.2. Tod des Unternehmers, Unternehmereigenschaft der Erben

203Die Unternehmereigenschaft ist nicht vererblich, sie endet mit dem Tode des Unternehmers. Der Erbe kann nur durch eigene unternehmerische Tätigkeit Unternehmer werden (VwGH 18.9.1953, 0414/52). Besteht das Unternehmen weiter, so werden die Umsätze ab dem Todestag dem (den) Erben zugerechnet. Dies gilt auch, wenn der Erbe in ein Dauerschuldverhältnis eintritt. Der Erbe erzielt dann Umsätze aus eigener Unternehmertätigkeit und kann allfällige persönliche Begünstigungen des Erblassers nicht für sich geltend machen (VwGH 19.11.1962, 1595/60 und VwGH 15.9.1986, 84/15/0186 zu einem Verlagsvertrag).

204Der Erbe tritt aber - auch ohne eigene unternehmerische Tätigkeit - als Gesamtrechtsnachfolger in die Rechtsstellung des Erblassers ein (§ 19 BAO), mit der Wirkung, dass die umsatzsteuerlichen Verhältnisse des Rechtsnachfolgers aus der Person des Rechtsvorgängers zu beurteilen sind, soweit es sich nicht um höchstpersönliche Rechte und Pflichten handelt. Nicht vererbbar sind daher zB Erleichterungsbewilligungen, die ein Vertrauen der Behörde gegenüber bestimmten Personen voraussetzen (VwGH 8.11.1973, 0666/73). Daher gilt, dass

  • eine beim Erblasser entstandene, nicht entrichtete USt-Schuld auf die Erben übergeht;

  • bei Ist-Versteuerung nachträglich eingehende Entgelte aus Leistungen des Erblassers vom Erben zu versteuern sind, auch wenn er nicht durch eigene Tätigkeit Unternehmer ist (BFH 19.11.1970, BStBl II 1971, 121), wobei Steuerbefreiungen und Steuersatz von den Verhältnissen des Erblassers abhängen;

  • vom Erblasser vereinnahmte und versteuerte Anzahlungen beim Erben als versteuerte Leistungsentgelte zu behandeln sind;

  • Änderungen der Bemessungsgrundlage beim Erben zu berücksichtigen sind;

  • der Erbe den Vorsteuerabzug aus nachträglich eingehenden Rechnungen geltend machen kann;

  • Fristen, die vom Erblasser in Gang gesetzt wurden, beim Erben weiter laufen (zB Berichtigungszeitraum nach § 12 Abs. 10 UStG 1994); dies gilt jedoch nicht für Fristen, die durch Ausübung von Wahlrechten in Gang gesetzt wurden (zB Regelbesteuerungsantrag);

  • der Erbe Rechnungen über Leistungen des Erblassers ausstellen kann;

  • Veräußerungen und Entnahmen von Gegenständen des Unternehmens des Erblassers durch den nichtunternehmerischen Erben im Rahmen der Abwicklung des ererbten Unternehmensvermögens Lieferungen gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 bzw. Eigenverbrauch gemäß § 3 Abs. 2 UStG 1994 darstellen, die vom Erben als Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers zu versteuern sind (vgl. BFH 13.01.2010, V R 24/07).

Kommt es zu keiner Einantwortung, weil zB keine Erben vorhanden sind oder die Erben die Erbschaft ausschlagen, wird der Nachlass als eigenes Steuersubjekt (Körperschaft) angesehen, bei dem die Nachlassumsätze zu erfassen sind.


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Zusatzinformationen
Gültig ab:
23.11.2011
Betroffene Normen:
§ 2 Abs. 1 UStG 1994, Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994
Schlagworte:
Unternehmereigenschaft - Ende der Unternehmereigenschaft - Ende der unternehmerischen Tätigkeit - Tod des Unternehmers - Ende der Unternehmereigenschaft von Personengesellschaften - Ende der Unternehmereigenschaft von Kapitalgesellschaften - Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit - Liquidierung des Unternehmens - Liquidation des Unternehmens - Unternehmereigenschaft des Erben - ruhendes Unternehmen - Gesamtrechtsnachfolge - Erbauseinandersetzung - Unternehmensübergang von Todes wegen - Erbengemeinschaft - Erbnachlass - Betriebsaufgabe - Beendigung der Unternehmereigenschaft - Gesamtrechtsnachfolger - Nachlass
Stammfassung:
09 4501/58-IV/9/00

Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at

Fundstelle(n):
VAAAA-76462