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SWK 4-5, 15. Februar 2020, Seite 248

Allgemeiner Überblick

Die UStR 2000 dienen als allgemeiner Auslegungsbehelf zum Umsatzsteuerrecht; der UStR-Wartungserlass 2019, BMF-010219/0270-IV/4/2019, BMF-AV 2019/165, wurde am veröffentlicht. Regelmäßige Informationen über alle umsatzsteuerlichen Neuerungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungspraxis bietet das Umsatzsteuer-Update.

S. 249Literatur: M. Mayr, Umsatzsteuer-Update Jänner 2020: Highlights des UStR-Wartungserlasses 2019, .

1. Wann müssen Sie eine Umsatzsteuererklärung abgeben?

Grundsätzlich ist jeder Unternehmer iSd UStG verpflichtet, eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Unternehmer, die im Inland keine Umsätze ausgeführt haben oder nur Umsätze, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet, und die ausschließlich eine Steuer gemäß § 19 Abs 1 Satz 2 oder Abs 1a UStG schulden, hinsichtlich deren sie zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt sind, werden nur dann zur Steuer veranlagt, wenn sie dies ausdrücklich schriftlich beantragen. Folgende Unternehmer sind zudem von der Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung befreit:

1.

Kleinunternehmer (§ 6 Abs 1 Z 27 UStG), deren Umsätze nach § 1 Abs 1 Z 1 und 2 UStG im Veranlagungszeitraum 30.000 Euro nicht übersteigen (ab 2020: 35.000 Euro) und die für den Veranlagungszeitraum keine Steuer zu entrichten habe...

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