4. Aussetzung der Einhebung (einschließlich Aussetzungszinsen, § 212a BAO)
4.1. Allgemeines
400Dem Erkenntnis des , zufolge soll der Berufungswerber nicht generell einseitig mit allen Folgen einer potentiell rechtswidrigen behördlichen Entscheidung bis zur endgültigen Erledigung des Rechtsmittels belastet werden. Diesem Ziel dient § 212a BAO über die Aussetzung der Einhebung.
4.2. Grundsätzliches
401Eine solche Aussetzung kommt dann in Betracht, wenn ein Bescheid zu einer Nachforderung geführt hat (siehe Rz 424 bis Rz 431), der Abgabepflichtige als Folge einer Beschwerdevorentscheidung oder eines Erkenntnisses (bzw. Beschlusses) eine Minderung der Abgabenschuldigkeit erwartet (siehe Rz 465 bis Rz 472) und - falls der angefochtene Bescheid von einem Anbringen, insbesondere von einer Erklärung, abweicht - ein Abweichen von diesem Anbringen Gegenstand des Beschwerdebegehrens ist (siehe Rz 444 bis Rz 446). Ausgeschlossen ist eine Aussetzung, wenn die Bescheidbeschwerde nach Lage des Falles wenig Erfolg versprechend erscheint (siehe Rz 447 bis Rz 457) oder das Verhalten des Abgabepflichtigen auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe gerichtet ist (siehe Rz 458 bis Rz 464).
4.3. Ausscheiden aus der laufenden Verbuchung der Gebarung (§ 213 BAO)
402Die von der Aussetzung betroffenen Abgabenschuldigkeiten scheiden aus der laufenden Verbuchung der Gebarung (§ 213 BAO) aus.
4.4. Aussetzung der Einhebung und Unbedenklichkeitsbescheinigung
403Im Fall einer Aussetzung besteht mangels Entrichtung im Sinne des § 160 Abs. 4 erster Satz BAO kein Rechtsanspruch auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung. Ob im Einzelfall eine Unbedenklichkeitsbescheinigung in Betracht kommt, ist nach Maßgabe des § 160 Abs. 4 zweiter Satz BAO zu prüfen.
404Eine Aussetzung steht der Anwendung des § 214 Abs. 8 BAO nicht entgegen.
4.5. Aussetzung der Einhebung und Sicherstellungsauftrag
405Die im Verfahren zur Festsetzung einer Abgabe erfolgte Aussetzung der Einhebung führt nicht zur Einstellung des zuvor auf Grund eines Sicherstellungsauftrages durchgeführten Sicherungsverfahrens ().
4.6. Entscheidungspflicht
406Ein Aussetzungsantrag ist ein Anbringen iSd § 85 BAO und unterliegt somit der Entscheidungspflicht des § 85a BAO.
407Bezieht sich ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung auf mehrere Abgabenbeträge, so kann es sein, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Aussetzung bei einem Abgabenbetrag gegeben sind und bei einem anderen nicht. Der Abspruch über einen Antrag gemäß § 212a BAO, der sich auf mehrere Abgabenbeträge bezieht, muss daher keineswegs einheitlich erfolgen (; ).
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Zusatzinformationen | |
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Gültig ab: | |
Materie: | Finanzstrafrecht Verfahrensrecht |
Betroffene Normen: | BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 § 212a Abs. 1 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 § 213 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 § 85 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 § 85a BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 |
Verweise: | RAE, Richtlinien Abgabeneinhebung Abschnitt 4.7.3 RAE, Richtlinien Abgabeneinhebung Abschnitt 4.8 RAE, Richtlinien Abgabeneinhebung Abschnitt 4.7.5 RAE, Richtlinien Abgabeneinhebung Abschnitt 4.7.6 RAE, Richtlinien Abgabeneinhebung Abschnitt 4.7.7 § 212a BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 § 160 Abs. 4 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 § 214 Abs. 8 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 RAE, Richtlinien Abgabeneinhebung Rz 424 RAE, Richtlinien Abgabeneinhebung Rz 431 RAE, Richtlinien Abgabeneinhebung Rz 465 RAE, Richtlinien Abgabeneinhebung Rz 472 RAE, Richtlinien Abgabeneinhebung Rz 444 RAE, Richtlinien Abgabeneinhebung Rz 446 RAE, Richtlinien Abgabeneinhebung Rz 447 RAE, Richtlinien Abgabeneinhebung Rz 457 RAE, Richtlinien Abgabeneinhebung Rz 458 RAE, Richtlinien Abgabeneinhebung Rz 464 |
Schlagworte: | Abgabeneinhebung - Berufungswerber - Aussetzung der Einhebung - Nachforderung - Minderung - Anbringen - Erklärung - Berufungsbegehren - wenig erfolgversprechend - Verhalten - Gefährdung der Einbringlichkeit - laufende Verbuchung - Unbedenklichkeitsbescheinigung - Sicherstellungsauftrag - Sicherstellungsaufträge - Sicherungsverfahren - Aussetzungsantrag - Aussetzungsanträge - Entscheidungspflicht - Abgabenbetrag - Abgabenbeträge |
Stammfassung: | 05 2202/1-IV/5/03 |
Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at
Fundstelle(n):
EAAAA-76459