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Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen
In Deutschland liegt ein Referentenentwurf zur Umsetzung der RL zur Meldepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen vor. Eberhardt (IStR 2019, 697 ff) analysiert anhand von Praxisfällen die Reichweite der Meldepflichten und streicht dabei heraus, dass entgegen der eigentlichen Zielsetzung auch gängige Transaktionen und Umstrukturierungsmaßnahmen ohne steuervermeidende Intention betroffen sind. Eberhardt erwähnt die Einbringung von Anteilen und Darlehensforderungen in deutsche und EU‑Tochtergesellschaften sowie grenzüberschreitende Verschmelzungen und Patentverkäufe an ausländische Gesellschaften. Auch in Österreich wird diskutiert, ob die Aufstockung einer internationalen Beteiligung auf 10 % oder mehr bereits „potenziell aggressiv“ sein und daher die Meldepflicht mach sich ziehen könnte. Diese Fälle zeigen für Eberhardt das Risiko auf, dass wirtschaftlich sinnvolle und nicht steuerlich aggressive (Umstrukturierungs-)Maßnahmen in Zukunft unterbleiben könnten, um die mit der Meldepflicht verbundenen Unsicherheiten und Kosten zu vermeiden.