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ASoK 5, Mai 2011, Seite 186

Kapitalausschüttungen an geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH sind GSVG-pflichtig!

Ein effizientes und dem Stand der Technik entsprechendes automationsunterstütztes Verfahren zur Übermittlung der Ausschüttungsdaten wäre hilfreich

Dr. Martin Rieder

Häufig wird übersehen, dass bereits seit Inkrafttreten der Einbeziehung der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH in die Pflichtversicherung nach dem GSVG Ausschüttungen an diese bei der Bildung der Beitragsgrundlage nach dem GSVG miteinzubeziehen sind. Diese Bestimmung soll im Folgenden näher erläutert werden.

Die Pflichtversicherung von geschäftsführenden Gesellschaftern einer GmbH nach dem GSVG

Durch die 25. Novelle zum GSPVG wurde ab die Einbeziehung der zu Geschäftsführern bestellten Gesellschafter einer GmbH in die Pensionsversicherung beschlossen, wenn die Gesellschaft Mitglied einer Kammer der gewerblichen Wirtschaft ist. Die Einbeziehung in die Kranken- und Unfallversicherung erfolgte ein Jahr später per im Zuge der Kodifizierung des GSVG. Für Gesellschafter-Geschäftsführer einer nicht kammerzugehörigen GmbH besteht gem. § 2 Abs. 1 Z 4 GSVG seit die Pflichtversicherung nur dann, wenn die maßgeblichen Versicherungsgrenzen überschritten werden.

Gem. § 2 Abs. 1 Z 3 GSVG i. d. g. F. besteht Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung für geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH, sofern

  • die Gesellschaft Mitglied einer Wirtschaftskammer ist und

  • der geschäftsführende Gesellschafter nicht bereits als unselbständi...

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