Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 6, Juni 2019, Seite 319

BFG: Universitätsassistent Postdoc gebührt kein Zuzugsfreibetrag

Das Tatbestandsmerkmal des öffentlichen Interesses am steuerbegünstigten Zuzug des Wissenschaftlers oder Forschers ist bei angehenden Wissenschaftlern ohne Habilitation, wie zB Universitätsassistenten, im Allgemeinen nicht erfüllt.

Sachverhalt: Der promovierte Beschwerdeführer (idF: Bf) war seit , nachdem er im Juli 2017 seinen Mittelpunkt der Lebensinteressen von Großbritannien nach Österreich verlegte, als Universitätsassistent Postdoc an der Universität Wien beschäftigt. Zuvor war er an ausländischen Universitäten in Deutschland und Großbritannien als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Universitätsassistent angestellt. Mit Anbringen vom beantragte er die Gewährung eines pauschalen Zuzugsfreibetrags ab dem Veranlagungsjahr 2017 gemäß § 103 Abs 1a EStG idF BGBl I 2015/118. Da der Bf nicht habilitiert war und somit nicht unter den in § 2 Abs 2 ZBV genannten Personenkreis fiel, für den kraft Gesetzes ein öffentliches Interesse am Zuzug unwiderleglich vermutet wird, hat das BMF nach § 8 ZBV die Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) um eine sachverständige Beurteilung der wissenschaftlichen Tätigkeit des Bf und des daraus resultierenden öffentlichen Interesses ersucht. Die FFG kam aufgrund des Gesamtbildes und insbesond...

Daten werden geladen...