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SWI 6, Juni 2019, Seite 315

EuGH: Kleinunternehmerschwelle und gleichzeitige Lieferung von zwei unbeweglichen Gegenständen mit einem einzigen Umsatz

Im Urteil vom , C-265/18, Jarmuškienė, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu befassen, welche Auswirkungen die gleichzeitige Lieferung von zwei unbeweglichen Gegenständen mit einem einzigen Umsatz, deren Gegenleistung die maßgebliche Umsatzschwelle für Kleinunternehmer überschritten hat, umsatzsteuerlich hat.

Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde: Mit Kaufvertrag vom erwarb Frau Jarmuškienė gemeinsam mit einer anderen natürlichen Person (Miteigentümer) in Litauen ein Grundstück zur landwirtschaftlichen Nutzung. Am erhielt sie für dieses Grundstück eine Baugenehmigung. In der Folge wurden auf dem erworbenen Grundstück ein Wohnhaus und zwei Gebäude für ländlichen Tourismus errichtet. Am verkauften Frau Jarmuškienė und der Miteigentümer das Wohnhaus mit einem Teil des Grundstücks für einen Betrag von 450.000 LTL. Von diesem Verkaufspreis erhielt Frau Jarmuškienė 112.500 LTL für einen Teil des Grundstücks und 150.000 LTL für einen Teil des auf diesem Grundstück errichteten Wohnhauses.

Im Zuge einer Mehrwertsteuerprüfung für den Zeitraum 2012 bis 2013 befand die örtliche litauische Steuerverwaltung in ihrer Entscheidung vom , dass der in Rede stehende ...

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