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PV-Info 11, November 2015, Seite 18

Streitigkeit aus dem Arbeits- oder Vereinsverhältnis?

Andreas Gerhartl

Streitigkeiten aus einem Vereinsverhältnis sind nicht vor den ordentlichen Gerichten, sondern (zunächst) vor einer Schlichtungseinrichtung des Vereins auszutragen. Dies wirft daher Abgrenzungsprobleme auf, wenn Vereinsmitglieder auch in einem Arbeitsverhältnis zum Verein stehen, da dann strittig sein kann, ob bestimmte Ansprüche dem Arbeits- oder dem Vereinsverhältnis entstammen. Die folgende OGH-Entscheidung befasst sich mit dieser Frage ().

Sachverhalt

Die Klägerin war von September 1979 bis zum im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses als Leiterin des Frauenreferats beschäftigt. Aufgrund eines Regierungsbeschlusses vom wurde der beklagte Verein gegründet. Gründungsmitglieder waren ein Landesrat und die Klägerin, die zur Geschäftsführerin des Vereins bestellt S. 19 wurde. Der Vorstandsvorsitzende ist das nach den Vereinssatzungen das für Frauenangelegenheiten zuständige Mitglied der Landesregierung. Der Verein verfolgt nach seinem Vereinszweck das Ziel, die Gleichstellung von Frauen und Männern flächendeckend zu fördern, zu verbessern und nachhaltig zu sichern. § 14 der Vereinsstatuten enthält nähere Bestimmungen über eine Schlichtungse...

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