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Diskriminierung bei Dienstjubiläen hinsichtlich des Geschlechts
Entscheidungsanmerkung zu
Der OGH musste sich in der oben angeführten Entscheidung mit der Diskriminierung von nach dem ASVG früher pensionsberechtigten weiblichen Dienstnehmern befassen. Es ging dabei um eine Vertragsbedienstete einer niederösterreichischen Gemeinde (hier Klosterneuburg), die nach 40 Jahren Anspruch auf eine Dienstjubiläumsbelohnung hatte.
Sachverhalt und unterinstanzliches Verfahren
Die am geborene Klägerin war vom bis zum als Vertragsbedienstete bei der Beklagten beschäftigt. Mit Bescheid vom anerkannte die PVA den Anspruch der Klägerin auf vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer ab (§§ 86, 253b und 261 ASVG).
Anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses (durch Eigenkündigung) forderte die Klägerin, gestützt auf § 24 Abs. 3 NÖ GVBG a. F. i. V. m. § 53 Abs. 5 NÖ GBDO a. F., die 40-Jahr-Jubiläumsbelohnung in der Höhe von 400 % des letzten Aktivbezugs, insgeS. 178 samt somit in Höhe des Klagebetrags. Die Beklagte zahlte diesen Betrag nicht, weil ihrer Meinung nach ein Anspruch auf Jubiläumsbelohnung nicht besteht.
Dazu die entsprechenden Gesetzesstellen:
§ 24 Abs. 3 NÖ GVBG in der am geltenden Fassung lautet:
„(3) Dem Vertragsbediensteten gebührt aus Anlass der Vollendung einer zurückgeleg...