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Internationale Steuerminimierung durch US-Konzerne
Pinkernell (StuW 2012, 369 ff.) schildert unter Bezugnahme auf Google, wie es US-Konzernen gelingt, ihre Konzernsteuerquote von in den USA an sich anzuwendenden 41 % drastisch – im Fall von Google auf 21 % – zu senken. Entscheidend ist bei Google und Amazon, dass diese nach ihrem Geschäftsmodell ohne physische Präsenz im jeweiligen Ansässigkeitsstaat ihrer Kunden auskommen. Sofern in einzelnen Ländern Tochtergesellschaften bestehen, beschränken sich diese auf die Erbringung von Serviceleistungen; eine Besteuerung im Quellenstaat kann daher weitestgehend vermieden werden. Werden im Ansässigkeitsstaat, in dem die Dienstleistungen erbracht werden – wie bei Google in Irland –, nur geringe Steuern erhoben, führt dies völlig legal zu einer erheblichen Minimierung der Konzernsteuerquote eines in den USA ansässigen Mutterunternehmens. Zudem ist dies im Fall von Google auch in einem Advance Pricing Agreement über den Transfer von intellectual property mit der US-Finanzverwaltung abgestimmt. Die USA tolerierten damit, ohne dazu jedoch verpflichtet zu sein, auch insoweit einen Steueraufschub (tax deferral), der die Konzernsteuerquote verringert.