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Freier Dienstvertrag trotz beabsichtigter Firmenbeteiligung
Die beabsichtigte Übertragung von Gesellschaftsanteilen an einen Mitarbeiter macht aus diesem nicht automatisch einen Selbständigen im Sinne des GSVG, genauso wenig wie eine aufrechte Gewerbeberechtigung, die mit der ausgeübten Tätigkeit nicht übereinstimmt (BVwG , I404 2007417-1).
Sachverhalt
Die Beschwerdeführerin (Auftraggeberin) war als Versicherungs-, Immobilien- und Finanzierungsberaterin tätig. Der Mitbeteiligte (Auftragnehmer) war zunächst für die Beschwerdeführerin als Unternehmensberater mit entsprechender Gewerbeberechtigung tätig. Im Zuge der Beratung war eine Geschäftsfelderweiterung geplant und der Mitbeteiligte sollte Gesellschaftsanteile im Ausmaß von 35 % erhalten. Vom 1. 1. bis zum war der Mitbeteiligte als Immobilienmakler für die Beschwerdeführerin tätig. Außerdem besuchte er Schulungen, die ihn auf seine zukünftige Stellung als geschäftsführender Gesellschafter vorbereiten sollten. Zur Übertragung von Gesellschaftsanteilen kam es letztendlich nicht.
Der Auftragnehmer konnte zu Hause arbeiten, er unterlag keinerlei Vorgaben bezüglich der Arbeitszeit, musste kein bestimmtes Stundenausmaß erfüllen und keine Stundenlisten führen. Die Kundentermine konnte der Auftragnehme...