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SWI 1, Jänner 2013, Seite 43

Progressionserhöhende Wirkung von Bezügen aus der deutschen Rentenversicherung

(B. R.) Einkünfte eines in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen aus der deutschen Rentenversicherung sind von der Besteuerung in Österreich ausgenommen (Art. 18 Abs. 2 i. V. m. Art. 23 Abs. 2 lit. a DBA Österreich-Deutschland). Der Ansässigkeitsstaat (Österreich) ist aber berechtigt, das übrige steuerpflichtige Einkommen mit jenem (Durchschnitts-)Steuersatz zu besteuern, der sich für die Besteuerung ergäbe, wenn die von der Besteuerung ausgenommenen deutschen Rentenbezüge in Österreich zu besteuern wären (Progressionsvorbehalt). Gegen die Berechnung eines Progressionsvorbehalts bestehen auch aus unionsrechtlicher Sicht keine Bedenken (-F/12 mit Verweis auf ).

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