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ASoK 5, Mai 2011, Seite 175

Private Nutzung firmeneigener Mobiltelefone und PKW

In sehr beschränktem Umfang ist auch bei einem ausdrücklichen Verbot eine private Nutzung zulässig

Dr. Thomas Rauch

Zur privaten Nutzung von Mobiltelefonen oder Dienstkraftfahrzeugen gibt es weder gesetzliche noch kollektivvertragliche Regelungen. Die Kollektivvertragsparteien könnten zwar derartige Bestimmungen vereinbaren, machen aber derzeit (soweit überblickbar) von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch. Falls der Arbeitgeber die private Nutzung einschränken will, so ist ihm zu empfehlen, eine Nutzungsvereinbarung abzuschließen, welche die entsprechenden Beschränkungen vorsieht. Im Folgenden wird ein Überblick zu den Auffassungen der aktuellen Rechtsprechung und Lehre gegeben.

Nutzungsregelungen

Die private Nutzung kann vom Arbeitgeber ausdrücklich verboten, ausdrücklich zugelassen oder nicht geregelt werden.

Die Bewilligung der privaten Benützung kann auch auf einer betrieblichen Übung beruhen. Der Arbeitnehmer nutzt den PKW privat und der Arbeitgeber, der darüber informiert ist, erhebt dagegen keinen Einwand. Ein Recht auf private Nutzung kann sich auch aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot ergeben. Wird vergleichbaren Arbeitnehmern die Privatnutzung gestattet, so darf sie nicht willkürlich einem Arbeitnehmer untersagt werden.

Nutzungsbeschränkungen in der Nutzungsvereinbarung

Wird ein...

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