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SWI 1, Jänner 2013, Seite 38

EuGH: Testfahrten begründen keine feste Niederlassung für Zwecke der Mehrwertsteuer

Der verb. Rs. C-318/11 und C-319/11, Daimler und Widex, über Fragen des schwedischen Förvaltningsrätt i Falun entschieden. Dem Urteil lagen zwei Ausgangsverfahren zugrunde. Im ersten Verfahren prüfte Daimler, ein deutsches Automobilunternehmen, Kraftfahrzeuge unter winterlichen Bedingungen in Testanlagen in Nordschweden. Daimler beschäftigte kein eigenes Personal in Schweden. Das Testpersonal wurde für die Tests eingeflogen. Entsprechendes gilt für die dabei verwendete technische Ausrüstung. Daimler besitzt in Schweden eine 100%ige Tochtergesellschaft, die ihr Räumlichkeiten, Teststrecken und Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Tests zur Verfügung stellt. Das Personal der schwedischen Tochtergesellschaft besteht aus vier Saisonarbeitern und einem Direktor. Daimler übt in den Anlagen in Schweden keine mehrwertsteuerpflichtige Tätigkeit aus. Die in diesem Mitgliedstaat bewirkten Umsätze bestehen in den Tests, die für den Vertrieb von Kraftfahrzeugen notwendig sind, den Daimler in Deutschland tätigt. Die von Daimler im Rahmen der Tests von Kraftfahrzeugen in Anspruch genommenen Leistungen sind nicht für eine mehrwertsteuerpflichtige Tätigkeit...

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