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PV-Info 11, November 2015, Seite 5

Neues Beitragsgruppenschema 2016

Monika Kunesch

Das ab 2016 gültige Beitragsgruppenschema wurde im Sinne der gesetzlichen Änderungen durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 (siehe Blauensteiner, Sozialversicherungsrechtliche Änderungen – „Harmonisierung“ des Beitragsrechts, PV-Info 8/2015, Seite 19 f) angepasst. Die wichtigsten Änderungen sind insbesondere folgende:

  • Die Angleichung der Beiträge zur Krankenversicherung für Arbeiter und Angestellte wurde in das Beitragsgruppenschema aufgenommen. Die Neuaufteilung der Dienstnehmer- und Dienstgeberbeiträge führt – bei gleichbleibendem Gesamtbetrag – zu einer Erhöhung des Beitragssatzes für Angestellte (von 3,82 % auf 3,87 %), während der Beitragssatz für Arbeiter sinkt (von 3,95 % auf 3,87 %). Somit beträgt der SV-Dienstnehmeranteil für den Normalfall ab 2016 sowohl für Angestellte als auch für Arbeiter einheitlich 18,12 %.

  • Für Lehrlinge mit Beginn der Lehrzeit ab dem (die Beitragsgruppen für Lehrlinge mit Lehrbeginn vor dem bleiben unverändert und sind auch in Zukunft im derzeit gültigen Beitragsgruppenschema zu finden) gelten neue Beitragsgruppen mit einem einheitlichen Beitragssatz in der Kranken- (3,35 %) und in der Arbeitslosenversicherung (2,4 %) für die gesamte Lehrzeit.

Neue ...

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