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PV-Info 4, April 2019, Seite 6

Brexit-Begleitgesetz – erster Überblick

Andreas Gerhartl

Mit dem Brexit-Begleitgesetz 2019 (BGBl I 2019/25, ausgegeben am ) werden Regelungen für den Fall erlassen, dass das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (kurz: Vereinigtes Königreich) ohne Abkommen aus der EU austritt („Hard Brexit“). Die für Lohnverrechner relevantesten Bestimmungen werden hier kurz vorgestellt.

Grundsätzliches

Mit dem verschiedene Regelungsbereiche (öffentlicher Dienst, Arbeit, Finanzen, Inneres und Integration, Justiz, Landwirtschaft) umfassenden Sammelgesetz werden auf Gesetzesebene notwendige Vorkehrungen für den Fall erlassen, dass das Vereinigte Königreich ohne Austrittsabkommen gemäß Art 50 Abs 2 AEUV aus der EU austritt.

In Bezug auf den Bereich der sozialen Sicherheit sind dabei zum einen Versicherungs-, Beschäftigungs-, Wohnzeiten und Zeiten einer selbständigen Erwerbstätigkeit, die vor dem Austrittszeitpunkt im Vereinigten Königreich erworben wurden, auch bei einem späteren Leistungsantrag mit den in den Mitgliedstaaten zurückgelegten Zeiten zusammenzurechnen (zB , Belbouab). Für die Umsetzung dieser Verpflichtung sind unmittelbar die Grundsätze des Unionsrechts anwendbar. Zweitens muss dafür Sorge getragen werden,...

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