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SWI 3, März 2016, Seite 182

„Finale Verluste“ in der jüngsten Rechtsprechung des EuGH

Pinetz/Spies (EC Tax Review 2015, 309 ff) analysieren das Ergebnis des Urteils des EuGH in der Rs C-172/13, Kommission/Vereinigtes Königreich (Marks & Spencer II). Die Autoren versuchen, auf Basis dieses Urteils dem Begriff der „finalen Verluste“ genauere Konturen zu verleihen. Der EuGH habe zwar einen neuen Puzzlestein in der Rechtsprechung zur grenzüberschreitenden Verlustverwertung im EU-Binnenmarkt hinzugefügt. Das Urteil, das zur Umsetzung des Grundsatzurteils in der Rs Marks & Spencer I im Vereinigten Königreich erging, werfe nach Pinetz/Spies aufgrund der nur undeutlichen Ausführungen des EuGH jedoch erneut mehr Fragen als Antworten auf. Die Aussagen des EuGH dürften aber zumindest in die Richtung gehen, dass das Unionsrecht eine Berücksichtigung ausländischer Verluste im Inland nur im Jahr der Verlustentstehung (phasengleich) verlange, die zudem an eine zeitnahe Beweispflicht der Finalität zu Lasten des Steuerpflichtigen gekoppelt werden dürfe – ein maßgeblicher Rückschritt bei der grenzüberschreitenden Verlustverwertung im Binnenmarkt.

Rubrik betreut von: Gerald Toifl
Univ.-Prof. Dr. Gerald Toifl lehrt Steuerrecht an der Universität Salzburg.
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