Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 3, März 2016, Seite 180

EU-Kommission: Veröffentlichung der Erläuterungen zu den Leistungsortsregeln für Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück

Die Kommission hat am Erläuterungen veröffentlicht, um die Anwendung spezifischer Bestimmungen der MwSt-DVO (DVO [EU] Nr 1042/2013) klarzustellen, die den Ort der im Zusammenhang mit einem Grundstück erbrachten Dienstleistungen betreffen und im Jahre 2017 in Kraft treten (abrufbar unter: ec.europa.eu/taxation_cus toms/resources/documents/taxation/vat/how_vat_works/explanatory_notes_new_de. pdf [Zugriff am ]).

Diese Erläuterungen sollen dabei helfen, besser zu verstehen, wie die neuen Bestimmungen der Art 13b, 31a und 31b MwSt-DVO, die eine einheitliche Anwendung der in Art 47 MwStSyst-RL enthaltenen besonderen Regel für Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück sicherstellen, anzuwenden sind.

Mit Art 13b MwSt-DVO wird für Zwecke einer einheitlichen Anwendung in allen Mitgliedstaaten eine Definition des Begriffs „Grundstück“ vorgegeben. Als Grundstück gilt für Zwecke der MwStSyst-RL nach dieser Definition

a)

ein bestimmter über- oder unterirdischer Teil der Erdoberfläche, an dem Eigentum und Besitz begründet werden kann;

b)

jedes mit oder in dem Boden über oder unter dem Meeresspiegel befestigte Gebäude oder jedes derartige Bauwerk, das nicht leicht abgebaut oder bewegt werden ka...

Daten werden geladen...

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden