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EU-Kommission: Veröffentlichung der Erläuterungen zu den Leistungsortsregeln für Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück
Die Kommission hat am Erläuterungen veröffentlicht, um die Anwendung spezifischer Bestimmungen der MwSt-DVO (DVO [EU] Nr 1042/2013) klarzustellen, die den Ort der im Zusammenhang mit einem Grundstück erbrachten Dienstleistungen betreffen und im Jahre 2017 in Kraft treten (abrufbar unter: ec.europa.eu/taxation_cus toms/resources/documents/taxation/vat/how_vat_works/explanatory_notes_new_de. pdf [Zugriff am ]).
Diese Erläuterungen sollen dabei helfen, besser zu verstehen, wie die neuen Bestimmungen der Art 13b, 31a und 31b MwSt-DVO, die eine einheitliche Anwendung der in Art 47 MwStSyst-RL enthaltenen besonderen Regel für Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück sicherstellen, anzuwenden sind.
Mit Art 13b MwSt-DVO wird für Zwecke einer einheitlichen Anwendung in allen Mitgliedstaaten eine Definition des Begriffs „Grundstück“ vorgegeben. Als Grundstück gilt für Zwecke der MwStSyst-RL nach dieser Definition
ein bestimmter über- oder unterirdischer Teil der Erdoberfläche, an dem Eigentum und Besitz begründet werden kann;
jedes mit oder in dem Boden über oder unter dem Meeresspiegel befestigte Gebäude oder jedes derartige Bauwerk, das nicht leicht abgebaut oder bewegt werden ka...