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PV-Info 4, April 2019, Seite 2

Aktuelles aus der Personalverrechnung

Nina Jandl und Klemens Nenning

Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“.

Gesetzesänderungen bezüglich Vertretungsärzte

Schon am beschloss der Nationalrat die Änderungen des ASVG, des ÄrzteG und des FSVG hinsichtlich Vertretungsärzte, die in der Ordination eines niedergelassenen Arztes tätig werden. Nun wurden die Änderungen auch im BGBl kundgemacht (BGBl I 2019/20, ausgegeben am ). Damit trat der neu eingefügte § 47a ÄrzteG in Kraft, wonach solche Vertretungsärzte in Ordinationsstätten und Gruppenpraxen freiberuflich tätig sind, sofern diese und der vertretene Arzt nicht überwiegend gleichzeitig in der Ordinationsstätte oder Gruppenpraxis ärztlich tätig werden. Gemäß § 5 Abs 1 Z 17 ASVG iVm § 2 Abs 2a Z 3 FSVG sind diese Vertretungsärzte von der Vollversicherung nach dem ASVG ausgenommen und stattdessen in die Teilversicherung in der Unfall- und Pensionsversicherung nach dem FSVG einzubeziehen.

Verordnung zur elektronischen Übermittlung der Lohnzettel abgeändert

Mit der im BGBl II 2019/60 am kundgemachten Verordnung hat der Bundesminister für Finanzen die Verordnung zur elektronischen Übermittlung von Daten der Lohnzettel gemäß § 84 Abs 1 EStG, der Meldungen gemäß § 3 Abs 2 und 109a EStG sowie § 109b EStG geändert...

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